Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise für Schweizer Markt

1.1. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer (MWST.).

1.2. Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgaben von Preislisten und allgemeinen Vertragsbedingungen verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise und Angebote ihre Gültigkeit.

2. Preise

2.1. Die offerierten Preise basieren auf den definierten Stückzahlen pro Position. Kleinere Stückzahlen können einen Mehrpreis zur Folge haben.

2.2. Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Teca Bau GmbH, exkl. Transport- und Montagekosten.

2.3. In den Preisen nicht inbegriffen sind Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit; zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offert-Stellung nicht vorhergesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen seitens Auftraggeber der Teca Bau GmbH sofort mitzuteilen. Ebenfalls nicht inbegriffen sind allfällige Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise- und Logiskosten bei bauseits veranlassten nicht vorhergesehenen Unterbrechungen der Arbeiten.

3. Lohn- und Materialpreisänderungen während der Arbeits-Ausführung

3.1. Bei Vertragsabschluss anerkannte Materialpreise sind zu ändern, wenn die Materialpreise nach Vertragsabschluss, jedoch vor dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs, um mehr als 5% steigen oder fallen. Ausnahme: der Besteller hat bereits eine Anzahlung für die Materialbeschaffung (à conto) geleistet.

3.2. Alle Lohn- und Materialpreis-Änderungen mit Auswirkung auf die Lieferungen werden, sobald sie Teca Bau GmbH bekannt sind, dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

4. Messvorschriften und Arbeitsbedingungen

4.1. Für die Ausführung der Arbeiten sowie das Ausmessen gelten die SIA-Normen Nr. 126 und 131.

4.2. Der Zustand der Bauten muss bei Montagebeginn ein ungehindertes, zweckentsprechendes Arbeiten für die Teca Bau GmbH und deren Partner ermöglichen.

4.3. Der Besteller stellt kostenlos Beleuchtung, Energieanschluss für Licht- und Kraftstrom, Liftbenützung sowie – wenn nötig – einen abschliessbaren Raum für die Lagerung der Materialien und Werkzeuge zur Verfügung.

5. Regiearbeiten

5.1. Regierapporte der Teca Bau GmbH werden der Bestellerin für jede Arbeitswoche jeweils in der Folgewoche zugestellt. Fehlender Eingang und Mängel in der Rapportierung oder Unterzeichnung müssen von der Bestellerin in der darauffolgenden Woche schriftlich und detailliert gerügt werden, andernfalls der betreffende Rapport unwiderruflich als genehmigt gilt.

5.2. Bei Regieaufträgen liegt der Rechnung der Teca Bau GmbH stets eine Rapportkopie bei. Der Rapport – auch der nicht unterzeichnete – gilt unwiderruflich als genehmigt, wenn er von der Bestellerin nicht innert drei Tagen nach Eingang schriftlich und detailliert beanstandet wird.

5.3. Regiearbeiten werden mit den Stundensätzen der Teca Bau GmbH verrechnet, ggf. mit Zuschlägen. Fahrtkosten und Kilometerkosten werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Regie-Ansätze (pro Stunde, inkl. Werkzeug, exkl. Material und MwSt.): Polier/Vorarbeiter CHF 120.-, Facharbeiter CHF 105.-, Hilfsarbeiter CHF 80.-

5.4. Die Benutzung von Spezialwerkzeugen ist im Regie-Stundenansatz nicht inbegriffen.

5.5. Sämtliche Gefahren und Risiken, welche das von der Bestellerin oder von Dritten gelieferte Montagematerial betreffen, sind von der Bestellerin zu tragen.

5.6. Die Unternehmerin trägt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen der Bestellerin oder Dritter, welche der Monteur mit Einwilligung der Bestellerin oder Dritter lenkt.

5.7. Wird die Auftragsbestätigung durch nicht zeichnungsberechtigte Personen unterzeichnet, machen sich diese strafbar.

5.8. Erfüllungsort für die Bezahlung des Werklohnes ist der Sitz der Teca Bau GmbH in Lausen, Schweiz. Das unbekannte Baugrundrisiko an Boden/Wand/Decke liegt beim Bauherrn. Nach SIA Norm 118, Artikel 5 obliegt die Prüfpflicht beim Bauherrn, resp. dessen Bauleiter.

5.9. Der Bauleiter und/oder Bauherr verpflichtet sich, auf unseren Wunsch, den Aufbau inkl. Leitungsführungen im Boden, in der Decke oder der Wände nachzuweisen und/oder ausfindig zu machen.

5.10. Die Teca Bau GmbH kann ihre Leistung jederzeit verweigern oder einstellen, solange keine gegengezeichnete Auftragsbestätigung vorliegt. Wird das Auftragsvolumen nachträglich erweitert, gelten sämtliche Regelungen dieser Auftragsbestätigung auch dafür.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern die SIA Norm 118, Art. 23 und 24 nicht Bestandteil des Werkvertrages sind, gelten folgende Zahlungsziele: 35% der Auftragssumme bei Auftragserteilung; 30% 10 Tage vor Arbeitsausführung; 30% bei Arbeitsende; Restbetrag 30 Tage nach Fertigstellung. Abweichende Zahlungsfristen sind situativ möglich.

6.2. Du bedürfen der schriftlichen Form und müssen Bestandteil der definitiven Auftragsbestätigung sein.

6.3. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen kann Teca Bau GmbH einen Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fällige Summe verrechnen.

6.4. Das Geltendmachen von Mängeln enthebt nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen.

6.5. Veränderungen in den Verhältnissen des Auftraggebers (Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall, Einleitung von Betreibungen usw.) berechtigen die Teca Bau GmbH zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Leistungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben werden sofort zur Zahlung fällig.

7. Garantie und Haftung

7.1. Alle ausgeführten Arbeiten sowie das gelieferte Material sind nach Lieferung bzw. Fertigstellung vom Bauherrn oder einem bevollmächtigten Stellvertreter zu kontrollieren und abzunehmen.

7.2. Allfällige Mängelrügen müssen bis spätestens eine Woche nach Empfang der Lieferung oder beendeter Montage schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt das Werk als genehmigt.

7.3. Nach der Abnahme trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung oder den Untergang des Werkes.

7.4. Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar sein konnten, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

7.5. Ansprüche des Bestellers wegen Mängel des Werkes verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme. Für Zulieferteile gelten die Werkgarantien der betreffenden Zulieferer.

7.6. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder eine unsachgemässe Ausführung zurückzuführen sind. Teca Bau GmbH behebt allfällige Mängel kostenlos (Nachbesserungsrecht). Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.7. Für Schäden durch Bau- bzw. Lokalfeuchtigkeit oder übermässige Trockenheit übernimmt Teca Bau GmbH keine Haftung. Gleiches gilt bei unsachgemässer Behandlung seitens des Bestellers.

8. Auftragsannullierung

8.1. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und muss innerhalb 7 Tagen nach Avisierung erfolgen. Bei Widerruf werden allfällige entstandene Kosten verrechnet.

8.2. Auf Abruf bestellte Waren müssen in der festgesetzten Abschlussfrist abgenommen und vollumfänglich bezahlt werden.

8.3. Bei einer Annullierung nach definitiver Zusage, welche nicht in einen Gutschein umgewandelt wird, wird eine Aufwandsgebühr von pauschal CHF 500.- verrechnet.

9. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen für Schweizer Markt

9.1. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- erhoben.

9.2. Wir behalten uns vor, Zahlungserfahrungen einem Informationspool zur Verfügung zu stellen.

9.3. Dienstleistungen bei Neukunden werden nur gegen Vorauszahlung (mind. 70% der Gesamtsumme) vollbracht.

9.4. Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 200.- werden mit einem Minimalbetrag von CHF 40.- in Rechnung gestellt (exkl. Zuschläge und MWST).

10. Verrechnung

10.1. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden ist.

11. Zustimmung zum Veröffentlichen von Bildern und Videos

11.1. Der Kunde räumt Teca Bau GmbH das Recht ein, unentgeltlich Bilder/Fotos und Videos von den erbrachten Dienstleistungen auf deren Internet-Seite zu präsentieren bzw. für Marketingzwecke zu nutzen.

11.2. Teca Bau GmbH wird keine vertraulichen Informationen veröffentlichen, um eine Zuordnung des Kunden zu vermeiden.

12. Urheberrechte

12.1. Teca Bau GmbH ist Eigentümer und Inhaber der Urheberrechte an den für die Durchführung aller Aufträge erstellten Grafiken, Gestaltungen, Design, Dateien, Bilder und Videos. Eine Veröffentlichung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Teca Bau GmbH zulässig.

13. Schutzrechte

13.1. Patente, Marken, Know-how und Projekte (Bilder, Fotos, Videos) bleiben Eigentum der Teca Bau GmbH. Die Reproduzierung oder Weiterleitung an Dritte ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.

14. Lieferungen

14.1. Der Mehraufwand für nachträgliche Einzelbestellungen von speziellen / nachzubearbeitenden Ausführungen wird verrechnet. Rohstoff- oder fertigungsbedingte Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranzen behalten wir uns vor.

15. Verpackungs- und Versandkosten

15.1. Der Versand sämtlicher Artikel erfolgt – abhängig von Gewicht und Sperrigkeit – per Post, Paketdienst, Camion, Luftfracht oder Seefracht, jeweils auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

15.2. Zusatzkosten für Eilsendungen oder ungewöhnliche Verpackungen gehen zu Lasten des Empfängers. Paletten, Kisten, Container werden zu Selbstkosten verrechnet.

15.3. Ersatz für durch den Transport verursachten Bruch, Beschädigungen und Verlust wird nicht geleistet. Allfällige Schäden sind unverzüglich dem betreffenden Transportunternehmen zu melden.

16. Reklamationen an Lieferungen

16.1. Reklamationen betreffend Stückzahl, Gewicht usw. können nur innert 7 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei verspäteter Reklamation gilt die Lieferung als genehmigt.

17. Lieferfristen und -termine

17.1. Die angegebenen Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen. Von der Einhaltung zugesicherter Lieferfristen entbinden: Betriebsstörungen, Materialmangel, behördliche Vorschriften, Mobilmachung sowie andere Fälle höherer Gewalt.

17.2. Die Lieferfrist beginnt erst an dem Tag zu laufen, an welchem wir im Besitz aller erforderlichen technischen, konstruktiven und kommerziellen Angaben des Kunden sind. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

18. Haftung für Lieferungen

18.1. Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Wir übernehmen nur die Haftung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

19. Eigentumsvorbehalt

19.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen betreffend diese Ware.

19.2. Wir behalten uns das Recht vor, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern vorzunehmen. Die Kosten trägt der Kunde.

20. Retoursendungen

20.1. Jede Retoursendung bedarf unserer vorgängigen Zustimmung und kann innerhalb 7 Tagen nach Lieferung erfolgen. Bei Retouren von Standard-Material, die nicht auf eine Fehllieferung unsererseits zurückzuführen sind, erfolgt eine Vergütung erst ab einem Warenwert von CHF 150.-; wir belasten mindestens 25% des Warenwertes für unsere Umtriebe.

20.2. Retouren können ausschliesslich in der Originalverpackung und unter Beilage des Lieferscheines zurückgenommen werden. Spezialausführungen jeglicher Art werden nicht zurückgenommen.

21. Export

21.1. Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST. Für den Export gilt ein Mindestfakturawert von CHF 200.-

21.2. Die Lieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung oder gemäss gegenseitiger Absprache. Die Ausfuhr von Produkten kann einer Genehmigungspflicht unterliegen.

22. Gerichtsstand

22.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arlesheim, Schweiz.

22.2. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht.

Teca Bau GmbH · Hauptstrasse 36 · 4415 Lausen · Schweiz